Die ersten Jahre des Lebens sind wie die ersten Züge einer Schachpartie,
sie geben den Verlauf und den Charakter einer Partie vor,
aber solange man nicht schachmatt ist,
bleiben noch viele schöne Züge zu spielen.

Quelle: Anna Freud, ohne weitere Angaben, zitiert nach: C. Eliascheff: Das Kind, das eine Katze sein wollte, München 2013.
Öffnungszeiten:
Montag:
09:00 Uhr – 13:00 Uhr und 15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag:
08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Mittwoch:
09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Abendtermine nach vorheriger Absprache möglich

M.A. Cindy Vogel-Hürter

Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Begutachtung reaktiver psychischer Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren

Neueröffnung Zweitpraxis: Privatpraxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Nonnweiler im Herbst 2024, Termine können bereits vereinbart werden.


Über mich

Psychotherapie ist nichts für Menschen, denen es schlecht geht,
sondern für Menschen, denen es schlecht geht
und die an sich arbeiten wollen.

(Andrea Jolander)
Ängste, depressive Stimmung, Schlafstörungen, Aufmerksamkeitsdefizite, frühe Regulationsstörungen, Zwänge, Essstörungen ...
So viele verschiedene Symptome und alle deuten sie darauf hin, dass etwas aus dem Gleichgewicht geraten ist, dass etwas das Leben ganz plötzlich verändert hat oder sich durch die gesamte Entwicklung hindurch immer wieder bemerkbar macht.
Therapie bedeutet immer Veränderung, Veränderung zu wollen aber auch zulassen zu können.
Ich bin approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (Tiefenpsychologisch fundierte Pschotherapie). Auf Ihrem Weg unterstütze und begleite ich Sie/Ihr Kind und helfe Ihnen ein Leben zu führen, dass zu Ihnen/Ihrem Kind passt und hilft psychische Stabilität zu erreichen.
Vita | Vorträge

Praxis

Praxis

Kunsttherapie

Leistungen

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
In Abgrenzung zur patientenzentrierten Arbeitsweise der Erwachsenenpsychotherapie, steht in der Therapie mit Kindern und Jugendlichen, eine familienzentrierte Arbeitsweise im Fokus. Dies beinhaltet Gespräche mit nahen Bezugspersonen (Eltern, ggf. Geschwistern oder Betreuern). Aufgrund der Komplexität der Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen innerhalb familiärer Beziehungen und sozialer Kontakte, werden je nach Alter der Patientinnen und Patienten auch das soziale Umfeld (Schule, Peers) mit einbezogen. Dabei gelten die allgemeinen Regeln der Schweigepflicht.

Eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann bis zum vollendeten 21. Lebensjahr beantragt werden. Es ist möglich eine bereits genehmigte Therapie auch darüber hinaus fortzuführen. Ab dem 18. Lebensjahr kann eine Psychotherapie bei Psychologischen Psychotherapeuten beantragt werden. Besonders im jungen Erwachsenenalter ist dies eine wichtige Entscheidung, die Sie zunächst treffen sollten.

Vor Beginn der Behandlung findet zunächst ein Erstgespräch sowie weitere Termine (max. 4) im Rahmen meiner Sprechstunde, gemäß den Psychotherapie-Richtlinien, statt. Liegt der Verdacht einer seelischen Erkrankung vor, wird in der sich anschließenden Probatorik (2-5 Sitzungen) überprüft, ob eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung aufgebaut werden kann sowie Informationen zum weiteren Verlauf (Diagnostik, Behandlungsplan, Therapieziele) vermittelt. Daran anschließend wir in einem gemeinsamen Gespräch mit Eltern und Patienten über die Möglichkeit einer therapeutischen Behandlung in meiner Praxis gesprochen.
Therapie zu dritt
Therapie:
Eine dritte Person in der sonst so geschützten therapeutischen Dyade ist eine Herausforderung im Therapieprozess. Sprachbarrieren und kulturelle Unterschiede erschweren oft bereits den Einstieg in eine therapeutische Behandlung.
Ich biete Ihnen in meiner Praxis eine langjährige Erfahrung mit dolmetschergestützter Therapie. Eingesetzt werden nur geschulte Sprach- und Kulturmittler*innen. Das Übersetzen durch Angehörige ist im therapeutischen Prozess nicht möglich. Sowie ich selbst unterliegen selbstverständlich auch alle eingesetzten Sprach- und Kulturmittler*innen einer Schweigepflicht. Alles was in den Sitzungen besprochen wird, wird nicht an dritte Personen weitergegeben.
Therapie kann in diversen Sprachen angeboten werden. Teilen Sie mir bei Therapieanfrage die benötigte Sprache mit und ich kümmere mich um die Suche einer geeigneten dolmetschenden Fachkraft.
Nähere Informationen zur Therapie zu dritt finden Sie hier.

Schulungen:
Beherrschen Sie mehrere Sprachen und sind bereit im therapeutischen Setting zu übersetzen? Für die Therapie im interkulturellen Kontext suche ich Sprach- und Kulturmittler*innen, die in meiner Praxis oder auch außerhalb übersetzen möchten.
In einer Schulung biete ich Ihnen gezielt Informationen über Rahmenbedingungen und Regeln des Dolmetschens innerhalb therapeutischer Sitzungen an.

Sollten Sie Interesse an einer Zusammenarbeit haben, sprechen Sie mich gerne an.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
In meiner Praxis biete ich Ihnen eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie an. Neben der analytischen Psychotherapie, der Verhaltenstherapie und der Systemischen Therapie ist sie eins der vier psychotherapeutischen Behandlungsverfahren, das als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen anerkannt ist.
„Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sieht Krankheitssymptome als Folge von aktuellen Konflikten in Beziehungen oder von nicht bewältigten Beziehungserfahrungen und Konflikten aus früheren Lebensphasen. Diese Konflikte und Erfahrungen können das spätere Leben bestimmen und psychische Erkrankungen zur Folge haben. Ziel der Behandlung ist es, die zugrundeliegenden unbewussten Motive und Konflikte der aktuellen Symptome zu erkennen und sich mit diesen auseinanderzusetzen. Patientin und Patient werden in der Psychotherapie dabei unterstützt, durch Einsichten in die Zusammenhänge und Ursachen der aktuellen Symptome Veränderungen im Erleben oder Verhalten zu erreichen.“ (Auszug aus der Patienteninformation/Muster PTV 10/Stand 7/2020)
Begutachtung in aufenthaltsrechtlichen Verfahren
Neben einer qualifizierten Traumatherapie kann es je nach aufenthaltsrechtlicher Situation notwendig sein ein Gutachten vor Gericht einzureichen.

Ich biete Ihnen in meiner Praxis eine langjährige Erfahrung im Rahmen der Begutachtung reaktiver psychischer Traumafolgen an. Über die DeGPT (Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie) bin ich als Gutachterin in aufenthaltsrechtlichen Verfahren zertifiziert. Bei der Erstellung der Gutachten richte ich mich nach den Standards zur Begutachtung (SBPM).

Sprechen Sie mich gerne an und wir überlegen gemeinsam, ob eine Begutachtung von Traumafolgestörungen für Ihre asylrechtliche Situation notwendig ist oder ob sie eine traumatherapeutische Behandlung anstreben.

Wege zur Behandlung

Gesetzliche Krankenversicherung:

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen ohne weitere Formalitäten den Kostenrahmen der Sprechstunden sowie der Probatorik (5 Sitzungen). Danach wird gemeinsam mit den Sorgeberechtigten sowie den Patienten darüber entschieden, ob eine Richtlinienpsychotherapie beantragt wird. Dies kann dann einen Antrag auf eine Kurzzeittherapie (2x12 Sitzungen) oder einen Antrag auf eine Langzeittherapie (50-180 Sitzungen) zur Folge haben, der von der jeweiligen Krankenkasse zu genehmigen ist.

Private Krankenkassen/Beihilfe:

Die privaten Krankenkassen/Beihilfe übernehmen im Regelfall bis zu 5 probatorische Sitzungen bei Psychotherapeuten mit Arztregister-Eintrag oder Kassenzulassung. Da die Regelungen für den weiteren Verlauf uneinheitlich sind, sollten Sie dies vorab mit Ihrer Krankenkasse besprechen.

Selbstzahler:

Vereinbarungen werden in einem individuellen Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und mir geregelt. Die Kosten werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Als Richtlinie dient die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Psychotherapeutische Versorgung von Geflüchteten:

Nicht jeder geflüchtete Mensch braucht psychotherapeutische Unterstützung bei der Bewältigung des Erlebten. Viele Menschen verfügen über eine enorme Widerstandskraft, die ihnen hilft das zu überstehen, was sie zur Flucht angetrieben hat oder was sie während der Flucht erlebten. Zeichnet sich innerhalb der ersten sechs Monate nach einem traumatischen Erlebnis eine „traumareaktive Symptomatik“ ab, ist es sinnvoll über therapeutische Unterstützung nachzudenken. Die Symptome können sich sehr unterschiedlich zeigen, von Angstzuständen über Schlafstörungen, depressive Stimmungen bis zu rückzügigem Verhalten oder Konzentrationsschwierigkeiten. Bei Kindern zeigen sich häufig regressive Tendenzen wie Trennungsängstlichkeit, Schreckhaftigkeit oder Einnässen.
Ich biete Ihnen eine dolmetschergestützte Therapie in allen üblichen Sprachen an. Therapie zu dritt.
Kostenträger der Behandlung sind entweder die gesetzlichen Krankenkassen oder ggf. Jugendhilfeträger.

Kontakt

Psychotherapeutische Sprechstunde:
Montag: 09:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Terminvergabe nur montags von 09:00-11:00 Uhr.
Öffnungszeiten:
Montag:
09:00 Uhr – 13:00 Uhr und 15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag:
08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Mittwoch:
09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Abendtermine nach vorheriger Absprache möglich
M.A. Cindy Vogel-Hürter
Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Burstraße 10
56294 Wierschem
Mobil: 0177 - 4035472
Festnetz: 02605 - 8485130
cindy.vogel@gmx.de

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung!
Neueröffnung Zweitpraxis:
Ulmenweg 4
66620 Nonnweiler

Notfälle

Bei Notfällen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder an eine der angegebenen Kliniken

DRK Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Lindenstr. 7
53474 Bad - Neuenahr - Ahrweiler
Tel.: 02641-7540


Johanniter Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Am Carmen - Sylva - Garten 6-10a
56564 Neuwied
Tel.: 02631-39440
Institutsambulanz: 02631-394460